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Foto Nr. 1: Gruppenfoto 3 Tage Übung 2009 in Wesel Foto Nr. 2: Aufbau ASH System in Kamen Foto Nr. 3: Einsatz Kamen 2009 |
Wie gehen Sie vor, wenn Sie sich als THW-Helferin / Helfer anmelden möchten?
Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie beim THW Ortsverband Unna - Schwerte genau richtig.
Wir haben nachfolgend ein paar wichtige Informationen für eine Tätigkeit beim THW zusammengestellt.
Voraussetzungen:
Wenn Sie sich als ehrenamliche Helferin / ehrenamtlicher Helfer im THW bewerben wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben das siebzehnte Lebensjahr vollendet und sind nicht älter als sechzig Jahre.
- Sie besitzen die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit.
- Sie haben Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie müssen für den Dienst im THW zur Verfügung stehen.
- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Sie bekennen sich zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen worden.
Befreiung vom Wehr- bzw. Zivildienst
Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit beim Technischen Hilfswerkes besteht darüber hinaus die Möglichkeit vom Grundwehrdienst und Zivildienst freistellen lassen.
Die dafür benötigte Verpflichtung für die Ableistung des Ersatzdienstes (6 Jahre) muss rechtzeitig vor Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.
Bei Ihrer Aufnahme in das THW können Sie sich auf einem gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Dieser Antrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle.
Der Dienst im Katastrophenschutz selbst gilt nicht als Zivildienst im Sinne des Zivildienstgesetzes.
Die Freistellung vom Wehrdienst oder Zivildienst tritt erst mit der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle zu Ihrer Verpflichtung ein und dauert an, solange Sie im Zivilschutz / Katastrophenschutz mitwirken. Bei einem Wechsel des Wohnortes eines vom Wehrdienst freigestellten Helfers muss eine Fortdauer der Verpflichtungszeit bzw. Wehrdienstfreistellung grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, ob am Zuzugsort ein unbesetzter Freistellungsplatz zur Verfügung steht. Im übrigen setzt eine weitere Mitwirkung im THW voraus, dass ein freier Platz in einer Einheit vorhanden ist.
Für eine Freistellung vom Wehrdienst bzw. Zivildienst sind einige formale Voraussetzungen zu berücksichtigen. Hier die wichtigsten:
- Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 GG.
- Sie sind mindesten 18 Jahre alt.
- Es liegen keine Vorstrafen vor.
- Es liegt keine Einberufung vor.
- Es liegt kein Ankündigungsschreiben einer Einberufung vor.
Ich will ....
ehrenamtliche Helferin / ehrenamtlicher Helfer beim THW Ortsverband Unna- Schwerte werden.
Zunächst einmal ist sinnvoll, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Erreichbarkeiten finden Sie in der Rubrik "Kontakt". Wir werden dann mit Ihnen einen Termin im THW Ortsverband Unna-Schwerte vereinbaren.
In einem persönlichen Gespräch möchten wir Ihnen unseren Ortsverband gerne näher bringen. Des Weiteren werden Sie in dem Gespräch über die Rechte und Pflichten als THW Helferin bzw. THW Helfer sowie den weiteren organisatorischen Ablauf informiert.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!




